Im Berufsausbildungsvertrag sind die wichtigsten Bedingungen und Inhalte der Ausbildung geregelt. Die Mitarbeiter/-innen der Kreishandwerkerschaft in der Ausbildungsabteilung beraten und informieren Sie gern zu Fragen, die mit dem Berufsausbildungsvertrag im Zusammenhang stehen.
Alle Berufsausbildungs- und Umschulungsverträge in den anerkannten Ausbildungsberufen, die zum Handwerk gehören oder die in Handwerksbetrieben ausgebildet werden, müssen in die so genannte Lehrlingsrolle (offiziell "Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse") eingetragen werden.
Der Berufsausbildungsvertrag muss nach Abschluss unverzüglich mit den erforderlichen Anlagen an die zuständige Innung geschickt werden. Sofern es für den betreffenden Beruf keine Innung gibt, ist der Vertrag direkt an die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer zu schicken. Auch Verträge für die Ausbildung in kaufmännischen Berufen im Handwerk werden an die Handwerkskammer geschickt.
Es gibt zwei Möglichkeiten für die Ausbildungsbetriebe, das Formular für einen Ausbildungsvertrag zu erhalten:
1.
Sie rufen die jeweiligen Ansprechpartner/innen in unseren Geschäftsstellen an und fordern einen Vertragssatz oder
2.
Sie laden sich bequem den dem Westdeutschen Handwerkskammertag erarbeiteten "Digitalen Berufsausbildungsvertrag V.07" herunter.
Mit Hilfe dieser kostenlosen Datei können Handwerksbetriebe, die einen Lehrling ausbilden wollen, den Ausbildungsvertrag an ihrem PC anfertigen. Die aktuelle Version enthält nun auch den auf Bundesebene abgestimmten Antrag auf Eintragung in die Lehrlingsrolle.
Es gibt zwei Möglichkeiten für die Ausbildungsbetriebe, das Formular für einen Ausbildungsvertrag zu erhalten:
1.
Sie rufen die jeweiligen Ansprechpartner/innen in unseren Geschäftsstellen an und fordern einen Vertragssatz oder
2.
Sie laden sich bequem den dem Westdeutschen Handwerkskammertag erarbeiteten "Digitalen Berufsausbildungsvertrag V.07" herunter.
Mit Hilfe dieser kostenlosen Datei können Handwerksbetriebe, die einen Lehrling ausbilden wollen, den Ausbildungsvertrag an ihrem PC anfertigen. Die aktuelle Version enthält nun auch den auf Bundesebene abgestimmten Antrag auf Eintragung in die Lehrlingsrolle.
Die Vorteile des Programms liegen auf der Hand: Die Daten des Betriebes werden nur einmal eingetragen und automatisch abgespeichert. Bei Beginn eines neuen Ausbildungsverhältnisses bedarf es lediglich der Ergänzung der persönlichen Daten des Lehrlings. Das Programm stellt damit eine kostengünstige und zeitsparende Alternative zum bisherigen Durchschlagformular dar.
Zur Download-Datei "Digitaler Berufsausbildungsvertrag V.07" des Westdeutschen Handwerkskammertages.
Zur Download-Datei "Digitaler Berufsausbildungsvertrag V.07" des Westdeutschen Handwerkskammertages.







